Das neue P-Konto
Zum 01.07.2010 wird bundesweit das Pfändungsschutzkonto eingeführt, das sog. P-Konto. Dieses Konto kann jedermann einrichten und erhält sodann auf dieses Konto einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsschutzbetrages (derzeit sind es € 985,15 im Monat bei einem ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Keine Rolle spielt, wie das Guthaben zustande kommt.
Einsichtsrecht des Gesellschafters einer GmbH
Auch einem Gesellschafter, der sich einem Konkurrenzunternehmen angeschlossen hat, kann die Einsicht in die Jahresabschlüsse der Gesellschaft grundsätzlich nicht verweigert werden. Bezieht sich die verlangte Auskunft auf wettbewerbsrelevante Informationen, kann die Entgegennahme der Informationen durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, für beide Seiten vertrauenswürdigen Treuhänder in Betracht zu ziehen sein. Nach einem Gesellschafterbeschluss über die Einziehung des Geschäftsanteils bleiben die Mitgliedschaftsrechte bis zur vollständigen Zahlung der Abfindung unberührt.
[OLG München, Beschluss vom 11.12.2007, Az. 31 Wx 48/07]
Seit 11. Juni 2010 gilt die neue gesetzliche Widerrufsbelehrung
Die neue Widerrufsbelehrung wird sich hauptsächlich auf Händler auswirken, die ihre Waren über Ebay oder ähnliche Internetportale vertreiben. Aber auch für Händler mit eigener Homepage werden sich wesentliche Dinge ändern. Zur Zeit bestimmt das Gesetz noch, dass ein Widerrufsberechtigter sein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen ausüben kann, wobei diese Frist mit dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, zu dem der Widerrufsberechtigte eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
Gesundheitsgefährdung: Keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat. Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Mieters, dessen Mietvertrag mit der Begründung befristet war,
Anwaltlicher Zeugenbeistand grundsätzlich zulässig
Wer als Zeuge zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung geladen ist, kann dort im Beisein eines anwaltlichen Zeugenbeistandes erscheinen. Eine Ausnahme ist nur denkbar, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen, wirksamen Rechtsweges zwingend erforderlich ist. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen das Recht des Zeugen auf ein faires Verfahren nach Art. 2 I in Verb. mit Art. 20 III GG vor. (BVerfG Beschluss vom 10.03.2010 – 2 BvR 941/09)