Oft erreichen E-Autos nicht die Reichweite, die die Hersteller angeben. Der ADAC hegt nun einen Verdacht: Es könnte sein, dass die Hersteller bei den Reichweiten-Angaben tricksen, um konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Der ADAC führt gerade verschiedene Tests durch, um zu überprüfen, ob die Hersteller in Hinblick auf die Batteriekapazität hinter ihren Angaben zurückbleiben. Negativ aufgefallen ist bei den Tests unter anderem der VW ID.3: Der Hersteller wirbt mit 77 Kilowattstunden Speicherkapazität, von denen laut Test nur 69 kWh faktisch beim Kunden ankommen. Sollten die Hersteller die Angaben zur Speicherkapazität tatsächlich dermaßen „geschönt“ haben, steht der Automobilindustrie der nächste Skandal ins Haus: Kunden könnten, ähnlich wie beim Dieselskandal,  Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen und auch die Verfolgung strafbaren Handelns wäre möglich.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Nach 20 Jahren erfahren Sie, dass Ihr geliebtes Kind doch nicht Ihr leibliches Kind ist.

So erging es 2017 einer Familie in Spanien. Im Zuge einer Unterhaltsklage der Großmutter gegenüber dem Vater ihrer angeblichen Enkelin kam durch einen DNA Test zufällig heraus, dass der Vater der 19-Jährigen nicht der biologische ist – die Mutter aber auch nicht.

So ein Schock stellt eine Familie vor viele Fragen: Werden die Kinder nun zurückgetauscht? Wie finde ich heraus, wer wirklich mein leibliches Kind ist? Will ich das überhaupt?

Und nicht zuletzt wirft die Verwechslung zweier Babys eine Vielzahl von juristischen Fragen auf, beispielsweise: Kann ich jemanden dafür verklagen, dass er oder sie mir das „falsche“ Kind im Krankenhaus gegeben hat?

Missbrauchsopfer können Schmerzensgeld von ihren Peinigern bis zum Ablauf von 30 Jahren verlangen, selbst wenn die zugrunde liegende Straftat strafrechtlich bereits verjährt ist.

 

Gerade bei Opfern aus Kirchenkreisen oder anderen Institutionen, wo Schutzbefohlene missbraucht werden, werden solche Straftaten oftmals erst Jahrzehnte später aufgedeckt, wenn zu viele Verstoße ans Licht kommen oder geschundene Personen sich trauen die Täter und Schuldigen anzugehen.

Im Juni 2021 sprach das Landgericht Limburg Tyler Jannaschk, einem schwer behinderten 12-jährigen Jungen, in einem Urteil das höchste Schmerzensgeld zu, das deutschlandweit von einem Gericht je festgelegt wurde

 

Der Junge hatte sich mit einem Alter von einem Jahr im Krankenhaus an einem Apfelstück verschluckt, während eine Krankenschwester ihm ein Medikament verabreichte. Die Sauerstoffzufuhr zu seinem Gehirn wurde dadurch zu lange unterbrochen. Das Gehirn hierdurch beschädigt.

Seither sitzt Tyler im Rollstuhl, kann aufgrund von Schleim in der Lunge nur schwer atmen und Arme sowie Beine nicht steuern.

 

Seine Mutter, Julia Jannaschk, kämpft seitdem um ein leichteres Leben für ihren Sohn. Durch Schmerzensgeld könnte die Familie Türen verbreitern oder das Badezimmer behindertengerecht umbauen, denn bis die Krankenkasse erforderliche Geräte genehmigt, kann es bis zu fünf Jahre dauern.

Noch nie in der Medizingeschichte wurde ein Impfstoff so schnell entwickelt und vor allem, zugelassen, wie der jene gegen Covid-19.

Doch was passiert, wenn nach der Impfung gegen Covid vermeintliche Impfschäden auftreten?

Herr Tobias Ulbrich, ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und Verschwörungstheoretiker aus Düsseldorf, ist sich sicher: „Wir lassen Geimpfte nicht im Stich.“ Impfstoffhersteller sollen verklagt werden und die Geschädigten seien schadensersatzberechtigt.

Herr Ulbrich stützt sich auf die „V-AIDS“ -These (Das V steht für „Vakzin“). Nach dieser These sei die körpereigene Immunabwehr als Folge der Impfungen zerstört oder zumindest eklatant geschwächt.

Herr Ulbrich ist nicht der einzige Anwalt, der diese These vertritt. Auch die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat etliche Klagen bezüglich vermeintlicher Impfschäden eingereicht.

Sind diese Anwälte die Retter der Geschädigten? Hat es sonst niemand verstanden?

Zur Beantwortung dieser Frage ist es notwendig, sich mit damit auseinanderzusetzen, welche Symptome überhaupt zu den anerkannten Impfschäden gehören.