Die vorläufige Sicherstellung von möglicherweise betrügerisch erlangten Gelder ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Zu einem Zeitpunkt, in dem lediglich ein Tatverdacht besteht und noch nicht über die Strafbarkeit entschieden ist, kann eine solche Sicherstellung durch die Staatsanwaltschaft den Betroffenen in seinem Eigentumsgrundrecht verletzen.

Ganz aktuell wieder in Diskussion, was es in den USA schon lange gibt: Wer sich mit einer Prostituierten erwischen lässt, wird von der Chicagoer Polizei mit Bild unter Nennung des Namens, Alters und Privatadresse im Internet veröffentlicht.